Kurz gesagt
- Art. 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 gilt seit dem 2. Februar 2025 für alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist auch jede Firma, deren Mitarbeiter ChatGPT oder Copilot beruflich nutzen, egal wie klein sie ist.
- Seit dem 27. Juli 2026 gilt eine neue Fassung (Verordnung (EU) 2026/1744, der „Digital Omnibus“): Unternehmen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen. Ein bestimmtes Niveau müssen sie für niemanden garantieren. Abgeschafft ist die Pflicht nicht.
- Nicht vorgeschrieben sind Zertifikat, „KI-Führerschein“, feste Stundenzahl oder ein KI-Beauftragter. Empfohlen ist, die Maßnahmen zu dokumentieren.
- Aufsicht in Deutschland ist die Bundesnetzagentur (KI-MIG, in Kraft seit 29. Juli 2026). Ein eigenes Bußgeld für Verstöße gegen Art. 4 sehen weder die KI-Verordnung noch das KI-MIG vor.
- Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen reichen sechs Schritte: Bestand aufnehmen, Risiken einordnen, Regeln festlegen, nach Rolle schulen, dokumentieren, auffrischen.
Die KI-Schulungspflicht steht in Artikel 4 der EU-KI-Verordnung, im Englischen „AI Act“. Sie verlangt von jedem Unternehmen, das KI-Systeme anbietet oder beruflich einsetzt, Maßnahmen, damit Mitarbeiter KI sachkundig und mit Blick auf die Risiken nutzen. Seit dem 27. Juli 2026 ist der Maßstab weicher: Gefordert ist, die KI-Kompetenz zu fördern, nicht ein garantiertes Niveau. Eine Prüfung mit Zertifikat schreibt das Gesetz nicht vor, eine nachvollziehbare und dokumentierte Befähigung Ihres Teams aber schon.
Was steht in Art. 4 AI Act?
Der Artikel trägt die Überschrift „KI-Kompetenz“. In der seit 27. Juli 2026 geltenden Fassung lautet Absatz 1:
„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, […]. Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.“
Was KI-Kompetenz ist, definiert Art. 3 Nr. 56: die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst zu sein. Neu sind die Absätze 2 und 3: Kommission und Mitgliedstaaten unterstützen Unternehmen, „insbesondere KMU“, und die Kommission veröffentlicht praktische Beispiele, wie sich die Pflicht erfüllen lässt.
| Fassung bis 26. Juli 2026 | Fassung seit 27. Juli 2026 | |
|---|---|---|
| Pflicht | Maßnahmen, um „nach besten Kräften sicherzustellen“, dass das Personal über „ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügt | Maßnahmen, um „die Entwicklung der KI-Kompetenz“ zu unterstützen |
| Niveau | ausreichendes Maß | ausdrücklich kein bestimmtes Niveau je Person |
| Wer | Anbieter und Betreiber | unverändert |
| Zu berücksichtigen | Vorwissen, Erfahrung, Ausbildung, Einsatzzweck, betroffene Personen | unverändert |
| Unterstützung | nicht geregelt | Kommission und Mitgliedstaaten helfen, besonders KMU; Praxisbeispiele der Kommission |
Was hat der Digital Omnibus an der KI-Schulungspflicht geändert?
Viele Seiten im Netz zitieren noch die alte Fassung oder den ersten Entwurf. Der Ablauf im Überblick:
- 2. Februar 2025: Art. 4 gilt in seiner ersten Fassung.
- 19. November 2025: Die EU-Kommission schlägt den „Digital Omnibus zur KI“ vor. Bei Art. 4 wollte sie die Pflicht von den Unternehmen auf Kommission und Mitgliedstaaten verlagern, die KI-Kompetenz dann nur noch fördern sollten.
- 7. Mai 2026: Rat und Parlament einigen sich vorläufig. Die Pflicht der Unternehmen bleibt, aber mit weicherem Maßstab.
- 29. Juni 2026: Der Rat gibt die endgültige Zustimmung.
- 8. Juli 2026: Die Verordnung (EU) 2026/1744 wird erlassen, am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 27. Juli 2026 in Kraft.
Das Ergebnis: Aus einer Pflicht, ein Ergebnis sicherzustellen, wurde eine Pflicht, sich nachweisbar zu bemühen. Wer seit 2025 nichts getan hat, ist damit nicht aus dem Schneider. Für Betreiber von Hochrisiko-KI, etwa in Personalauswahl oder Kreditprüfung, gilt zusätzlich Art. 26: Wer solche Systeme überwacht, muss ausreichend geschult sein. Diese Pflichten greifen nach dem Omnibus ab dem 2. Dezember 2027.
Wen betrifft die KI-Schulungspflicht?
Betroffen sind Anbieter (wer ein KI-System entwickelt und unter eigenem Namen anbietet) und Betreiber. Betreiber ist laut Art. 3 Nr. 4, wer ein KI-System „in eigener Verantwortung verwendet“, es sei denn, die Nutzung ist rein privat. Damit fällt fast jedes Unternehmen darunter, in dem jemand KI beruflich nutzt. Die EU-Kommission beantwortet die Frage ausdrücklich: Eine Firma, deren Mitarbeiter ChatGPT für Werbetexte oder Übersetzungen nutzen, muss Art. 4 beachten und die Leute zum Beispiel über erfundene Antworten („Halluzinationen“) aufklären.
„Andere Personen“ sind alle, die im Auftrag Ihres Betriebs mit KI arbeiten: freie Mitarbeiter, Dienstleister, Aushilfen. Eine Mindestgröße gibt es nicht; die Bundesnetzagentur schreibt „unabhängig von Wirtschaftszweig oder Organisationsgröße“. Auch wer KI nur über private Konten der Mitarbeiter nutzt, ist betroffen, hat dann aber meist zusätzlich ein Datenschutzproblem. Mehr dazu im Ratgeber ChatGPT im Unternehmen datenschutzkonform nutzen.
Was heißt „Maßnahmen ergreifen“ in der Praxis?
Das Gesetz schreibt kein Format vor. Die EU-Kommission nennt in ihren Fragen und Antworten vier Punkte, die ein Programm mindestens berücksichtigen sollte:
- Grundverständnis: Was ist KI, wie funktioniert sie, welche KI nutzen wir, welche Chancen und Gefahren hat sie?
- Rolle: Entwickeln wir KI selbst oder nutzen wir fremde Systeme?
- Risiko: Was müssen Mitarbeiter über die Risiken der konkreten Werkzeuge wissen?
- Zuschnitt: Maßnahmen nach Vorwissen, Aufgabe und Einsatzzweck ausrichten.
Die Bundesnetzagentur fasst es in drei Grundsteinen zusammen: Bedarf ermitteln, Maßnahmen gestalten, dokumentieren und auffrischen. Ausdrücklich nicht vorgeschrieben sind laut Bundesnetzagentur garantierte Kompetenzniveaus, formalisierte oder standardisierte Trainings, externe Zertifizierungen und ein KI-Beauftragter. Erlaubt ist vom Selbstlernkurs über einen Workshop bis zur mehrstufigen Fortbildung alles, was zum Bedarf passt, intern oder extern. Eine Warnung gibt die Kommission mit: Mitarbeitern nur die Bedienungsanleitung eines Werkzeugs zu geben, reicht in vielen Fällen nicht.
Checkliste: KI-Kompetenz in sechs Schritten
So setzen kleine und mittlere Unternehmen Art. 4 mit vertretbarem Aufwand um:
- Bestand aufnehmen. Welche KI-Werkzeuge sind im Einsatz (auch inoffiziell), wer nutzt sie, wofür? Eine einfache Tabelle genügt.
- Risiken einordnen. Wo fließen Kundendaten oder Geschäftsgeheimnisse hinein? Wo gehen KI-Texte ungeprüft nach außen? Wo beeinflusst KI Entscheidungen über Menschen, etwa Bewerbungen?
- Regeln festlegen. Welche Werkzeuge mit welchem Konto erlaubt sind, welche Daten tabu sind, wer Ergebnisse prüft. Am besten als kurze interne KI-Richtlinie.
- Nach Rolle schulen. Eine Basiseinheit für alle, die KI nutzen; mehr Tiefe für Vielnutzer und für alle, die Abläufe mit KI aufbauen. Mit eigenen Aufgaben üben statt Folien zeigen. Wie das aussehen kann, zeigt unsere KI-Schulung für Mitarbeiter.
- Dokumentieren. Wer wurde wann wozu geschult, mit welchen Inhalten und welchem Material.
- Auffrischen. Bei neuen Werkzeugen, neuen Einsatzzwecken und neuen Mitarbeitern. Ein fester jährlicher Termin hilft.
| Rolle | Was die Person wissen sollte | Mögliches Format |
|---|---|---|
| Alle, die KI nutzen | Grenzen von KI, Halluzinationen, was nicht eingegeben wird, Ergebnisse prüfen | Kurzschulung mit Übungen, Merkblatt |
| Vielnutzer (Vertrieb, Büro, Marketing) | gute Anweisungen schreiben, Quellen prüfen, Urheberrecht, Kennzeichnung | Workshop mit eigenen Aufgaben |
| Wer Abläufe mit KI baut | Datenflüsse, Zugriffsrechte, Freigaben durch Menschen, Fehlerfälle | Vertiefung, Begleitung im Projekt |
| Geschäftsführung | Pflichten, Verantwortung, Risiken, Regeln im Betrieb | Kurzbriefing |
KI-Schulung mit Nachweis
Ihr Team übt ChatGPT und Copilot an den eigenen Aufgaben, mit Datenschutz-Regeln und einer Dokumentation für Ihre Unterlagen. Vor Ort oder per Video.
Zur KI-Schulung für MitarbeiterWie dokumentieren Sie die Maßnahmen?
Ein bestimmtes Formular gibt es nicht. Die EU-Kommission schreibt: Ein Zertifikat ist nicht nötig, Unternehmen können Schulungen und andere Maßnahmen intern festhalten. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, die Art der Maßnahme, den inhaltlichen und zeitlichen Umfang und die Teilnehmer zu dokumentieren. Praktisch bewährt hat sich eine Liste mit diesen Feldern:
- Datum, Dauer und Format der Maßnahme
- Teilnehmer mit Funktion
- Inhalte, bezogen auf die genutzten Werkzeuge und Risiken
- Unterlagen (Folien, Merkblatt, KI-Richtlinie) mit Versionsstand
- Nächster geplanter Termin zur Auffrischung
Ein „KI-Führerschein“ oder ein Zertifikat privater Anbieter kann für Ihre Unterlagen nützlich sein, verlangt wird es nicht. Wer Ihnen ein solches Papier als „gesetzlich vorgeschrieben“ verkauft, liegt falsch. Welche Unterlagen Sie nach einer Schulung bekommen sollten, sehen Sie am Beispiel der KI-Schulung mit Teilnahmeliste und Inhaltsnachweis.
Drohen Bußgelder, und wer kontrolliert?
In Deutschland ist seit dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG, BGBl. 2026 I Nr. 223, in Kraft seit 29. Juli 2026) die Bundesnetzagentur zuständige Marktüberwachungsbehörde. Sie hat Prüf- und Anordnungsbefugnisse (§ 11 KI-MIG) und betreibt die zentrale Beschwerdestelle. Laut EU-Kommission überwachen die nationalen Behörden Art. 4 seit August 2026.
Ein eigenes Bußgeld für Verstöße gegen Art. 4 gibt es nicht: Die Bußgeldkataloge in Art. 99 Abs. 3 bis 5 der KI-Verordnung nennen Art. 4 nicht, und § 15 KI-MIG auch nicht. Angaben wie „bis zu 15 Millionen Euro für fehlende Schulung“, die noch im Netz kursieren, finden im Gesetzestext keine Grundlage. Das Risiko liegt woanders: Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass fehlende KI-Kompetenz als Verletzung der Sorgfaltspflicht gelten kann, vor allem wenn dadurch ein Schaden entsteht. Und die Kommission schreibt, Sanktionen seien wahrscheinlicher, wenn ein Vorfall auf fehlende Schulung zurückgeht. Eine dokumentierte Schulung ist also vor allem Ihre Absicherung.
Häufige Fragen
Gilt die KI-Schulungspflicht auch für kleine Betriebe mit wenigen Mitarbeitern?
Ja. Art. 4 kennt keine Mindestgröße, die Bundesnetzagentur nennt ausdrücklich Organisationen jeder Größe. Für einen kleinen Betrieb kann eine kurze Schulung mit Merkblatt und Teilnahmeliste aber schon ausreichen, weil sich die Maßnahmen nach Einsatz und Risiko richten.
Hat der Digital Omnibus die KI-Schulungspflicht abgeschafft?
Nein. Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat Art. 4 zum 27. Juli 2026 neu gefasst, aber nicht gestrichen. Unternehmen müssen weiterhin Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Leute zu fördern; nur ein bestimmtes Niveau müssen sie nicht mehr garantieren.
Brauchen wir einen KI-Beauftragten?
Nein. Weder die KI-Verordnung noch die Bundesnetzagentur oder die EU-Kommission verlangen für Art. 4 einen KI-Beauftragten oder ein eigenes Gremium. Sinnvoll ist trotzdem, eine Person als Ansprechpartner für KI-Fragen festzulegen.
Braucht jeder Mitarbeiter ein Zertifikat oder einen „KI-Führerschein“?
Nein. Laut EU-Kommission ist kein Zertifikat nötig, eine interne Dokumentation der Schulungen und Maßnahmen ist möglich. Zertifikate privater Anbieter sind freiwillig.
Reicht ein kostenloser Online-Kurs?
Er kann ein Baustein sein, zum Beispiel für das Grundverständnis. Ob er reicht, hängt davon ab, welche Werkzeuge Ihre Leute wofür nutzen. Die Risiken Ihres konkreten Einsatzes, etwa welche Kundendaten tabu sind, deckt ein allgemeiner Kurs meist nicht ab.
Was passiert, wenn wir bisher nichts gemacht haben?
Ein Bußgeld speziell für Art. 4 gibt es nicht. Die Bundesnetzagentur kann aber prüfen und Maßnahmen anordnen, und bei einem Schaden kann fehlende Schulung als Sorgfaltsverstoß gelten. Am besten holen Sie die Schritte aus der Checkliste jetzt nach und dokumentieren sie.
Gilt die Pflicht auch, wenn Mitarbeiter KI nur nebenbei nutzen?
Ja, sobald die Nutzung beruflich ist. Ausgenommen ist nur die rein private, nicht berufliche Nutzung. Gerade die „nebenbei“ genutzten Werkzeuge sollten Sie in der Bestandsaufnahme erfassen.
Wie es nach der Schulung weitergehen kann, beschreibt der Ratgeber KI im Unternehmen einführen.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), EUR-Lex
- Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), EUR-Lex
- Verordnung (EU) 2026/1744, Artikel 1 mit dem neuen Wortlaut von Art. 4, buzer.de
- EU-Kommission: KI-Kompetenz, Fragen und Antworten (aktualisiert am 27. Juli 2026)
- Rat der EU: Endgültige Zustimmung zum KI-Omnibus, 29. Juni 2026
- Bundesnetzagentur: KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO
- KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) vom 22. Juli 2026, §§ 2, 11, 15
- Bundesnetzagentur: KI-Service Desk
Stand: Oktober 2026, geprüft am 1. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung: Der Artikel erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.